Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Für alle Verträge und Dienstleistungen der Baumpflege-Rahmann GmbH & Co. KG. Geltungsbereich, Leistungsumfang, Preise, Haftung und mehr.

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Geltungsbereich

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Baumpflege Rahmann GmbH & Co. KG (nachfolgend „Unternehmen") und unseren Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung schriftlich zugestimmt wurde.

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Vertragsschluss

2.1Die Präsentation der Dienstleistungen auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

2.2Mündliche Absprachen oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2.3Das Unternehmen hält sich für acht Wochen nach Angebotsabgabe an das Angebot gebunden.

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Leistungsumfang

3.1Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. dem erteilten Auftrag.

3.2Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

3.3Bedarfs- und Alternativpositionen sind nicht im Gesamtbetrag enthalten und netto ausgewiesen.

3.4Alle Preise verstehen sich inklusive Werkzeugpauschalen und erforderlicher Sicherungsmaßnahmen.

3.5Rüstzeit gilt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, als Arbeitszeit.

3.6Das Schnittgut geht, falls nicht anders angegeben, in das Eigentum des Auftragnehmers über.

3.7Über das Angebot hinausgehende Arbeiten sowie eventuelle Wartezeiten, die nicht von uns verursacht wurden, werden nach Aufwand auf Stundenbasis abgerechnet.

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Preise und Zahlungsbedingungen

4.1Die Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Der Kunde gerät 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, wenn bis dahin keine Zahlung erfolgt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Zusätzlich wird eine pauschale Mahngebühr von 20,00 € zzgl. Umsatzsteuer fällig.

4.3Gebühren, die über das Angebot hinaus gegebenenfalls durch das Straßenverkehrsamt erhoben werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.4Nachträgliche Änderungen an Rechnungen, die vom Kunden gewünscht werden, kosten 19,00 € zzgl. Umsatzsteuer als Bearbeitungsgebühr und können nur unter Vorlage des Originalbelegs vorgenommen werden.

4.5Der Rechnungsbetrag ist zum Rechnungsdatum fällig.

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Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1Der Kunde hat alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um die Erbringung der Dienstleistung zu ermöglichen (z. B. Zugang zum Arbeitsort, Bereitstellung von Schlüsseln, etc.).

5.2Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

5.3Der Kunde ist für die Beschaffung und Bereitstellung von Kabelplänen verantwortlich. Andernfalls übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Schäden.

5.4Vor der Erledigung der Baumarbeiten führen wir am vereinbarten Ausführungstag eine Prüfung auf Ruhe- und Fortpflanzungsstätten wildlebender Tiere durch. Falls die Arbeiten nach einer positiv ausgefallenen Kontrolle nicht ausgeführt werden können, werden daraus resultierende Mehrkosten (z. B. erneutes Beantragen von Halteverbotszonen, Anfahrten, etc.) in Rechnung gestellt.

5.5Der Kunde hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, wie z. B. nach dem Baurecht, dem Straßenverkehrsrecht, dem Wasserrecht und dem Gewerberecht, zu beschaffen.

5.6Der Kunde ist verpflichtet, die zur Ausführung erforderlichen Lagerplätze, Zuwege und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u. a.) auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Baustrom und Bauwasser können vom Auftragnehmer in für die Ausführung erforderlicher Menge unentgeltlich entnommen werden.

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Leistungszeit

6.1Angegebene Leistungszeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich.

6.2Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse entbinden uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von den Leistungspflichten.

6.3Die vorgesehenen Ausführungsfristen und Termine sollen bei Vertragsschluss gemeinsam festgelegt werden.

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Gewährleistung und Haftung

7.1Wir leisten Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

7.2Bei Mängeln hat der Kunde das Recht, Nacherfüllung zu verlangen.

7.3Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

7.4Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut, die vom Kunden geliefert werden, wird von uns keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Unternehmer herrühren.

7.5Im Falle einer unberechtigten Mängelrüge hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die für die Untersuchung oder Beseitigung eines vom Kunden behaupteten Mangels entstanden sind.

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Kündigung

8.1Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesem Fall erfolgt eine sofortige anteilige Abrechnung.

8.2Die Kündigung bedarf der Schriftform.

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Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Nähere Informationen hierzu sind in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website enthalten.

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Schlussbestimmungen

10.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig.

10.3Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine solche Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

10.4Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zu Beweiszwecken ist für Vertragsänderungen und -ergänzungen die Schriftform einzuhalten.

Stand: April 2026. Bei Fragen zu den AGB kontaktieren Sie uns unter 069 588 220.