5.1Der Kunde hat alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um die Erbringung der Dienstleistung zu ermöglichen (z. B. Zugang zum Arbeitsort, Bereitstellung von Schlüsseln, etc.).
5.2Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
5.3Der Kunde ist für die Beschaffung und Bereitstellung von Kabelplänen verantwortlich. Andernfalls übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Schäden.
5.4Vor der Erledigung der Baumarbeiten führen wir am vereinbarten Ausführungstag eine Prüfung auf Ruhe- und Fortpflanzungsstätten wildlebender Tiere durch. Falls die Arbeiten nach einer positiv ausgefallenen Kontrolle nicht ausgeführt werden können, werden daraus resultierende Mehrkosten (z. B. erneutes Beantragen von Halteverbotszonen, Anfahrten, etc.) in Rechnung gestellt.
5.5Der Kunde hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, wie z. B. nach dem Baurecht, dem Straßenverkehrsrecht, dem Wasserrecht und dem Gewerberecht, zu beschaffen.
5.6Der Kunde ist verpflichtet, die zur Ausführung erforderlichen Lagerplätze, Zuwege und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u. a.) auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Baustrom und Bauwasser können vom Auftragnehmer in für die Ausführung erforderlicher Menge unentgeltlich entnommen werden.